So verwenden wir künstliche Intelligenz (KI)
Wir setzen Werkzeuge mit künstlicher Intelligenz in ausgewählten Arbeitsbereichen ein. Je nach Aufgabe können diese Systeme bei der Strukturierung von Informationen, bei Textentwürfen, Übersetzungen, Transkriptionen, Bildbearbeitungen oder der Erstellung von Illustrationen unterstützen.
Verantwortung
KI-Systeme unterstützen unsere Arbeit. Entscheidungen und Veröffentlichungen werden weiterhin von Menschen verantwortet. Die redaktionelle Verantwortung für veröffentlichte Inhalte trägt der Autor dieser Webseite, Hans-Jürgen Amtage.
Inhalte werden vor ihrer Veröffentlichung entsprechend ihrem Zweck geprüft. Die Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit ist dabei die Mindestanforderung. Dazu kommen die Kontrolle von Quellen, Zahlen, Namen, Zusammenhängen und Bildinhalten. Eine reine Rechtschreib- oder Formatprüfung betrachten wir nicht als inhaltliche Prüfung.
Wir veröffentlichen keine Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse vollautomatisch und ohne angemessene menschliche oder redaktionelle Kontrolle.
Nach der redaktionellen Freigabe greift kein KI-System mehr inhaltlich in einen Text ein – auch nicht für automatisch erzeugte Überschriften, Anrisstexte oder Zusammenfassungen. Geschieht das doch, behandeln wir den Inhalt wieder als KI-erzeugt und kennzeichnen ihn.
Kennzeichnung von KI-Inhalten
Realistisch wirkende Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die mit KI erzeugt oder wesentlich manipuliert wurden und mit echten Aufnahmen verwechselt werden könnten, kennzeichnen wir direkt beim jeweiligen Inhalt. Je nach Darstellung verwenden wir Hinweise wie „KI-generierte Darstellung“, „Bild mit KI erstellt“, „Bild mithilfe von KI verändert“, „Video enthält KI-generierte Szenen“ oder „Stimme mit KI erzeugt“.
Gewöhnliche technische Bearbeitungen, die Inhalt und Aussage eines Bildes, Videos oder Textes nicht wesentlich verändern, kennzeichnen wir nicht gesondert. Dazu zählen etwa Belichtungs- und Farbkorrekturen, Rauschunterdrückung, Zuschnitt oder Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Minden, den 2. August 2026

